Beschlüsse der MPK-Konferenz wichtig für die Betroffenen der Flut in Wuppertal; Bundestagssondersitzung am 25. August

Die Bund-Länder-Beschlüsse des heutigen Tages zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe begrüße ich. Angesichts der historischen Ausmaße des Unwetters ist auch der Umfang des Hilfspakets in dieser Form einmalig. Die Beschlüsse sehen unter anderem die Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes in Höhe von 30 Milliarden Euro und die hälftige Beteiligung an den 28 Milliarden-Euro schweren Wiederaufbaumaßnahmen der Länder vor. Besonders hervorzuheben ist, dass aufgrund der Dringlichkeit Maßnahmen auch vor Bewilligung von Leistungen begonnen werden könnten. Damit wird der akuten Not Rechnung getragen. Außerdem wurde ein Förderprogramm für Sirenen und die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten bis zum 31. Oktober 2021 vereinbart. Das Maßnahmenpaket ist deshalb auch für viele betroffene Wuppertalerinnen und Wuppertaler dringend nötig.

Die Schäden in den Hochwassergebieten sind immens und werden noch Monate, teilweise Jahre sichtbar sein. Existenzen sind zerstört. Menschen von den Fluten in den Tod gerissen worden. Diese Schäden sind nicht mit Geld zu reparieren. Dort aber, wo finanzielle Mittel benötigt werden, stellt der Bund diese zur Verfügung. Das ist die gute Nachricht des heutigen Tages. Für viele Wuppertalerinnen und Wuppertaler, insbesondere in der Kohlfurth und Beyenburg, ist die schnelle Bereitstellung der Wiederaufbaumittel entscheidend, um wieder Hoffnung zu fassen und eine Perspektive aufbauen zu können. 28 Milliarden Euro, zur Hälfte finanziert vom Bund, stehen dafür in Kürze bereit.

In vielen Teilen des Hochwassergebiets wurden die Menschen anscheinend zu spät gewarnt. Sirenen funktionierten nicht oder waren schlicht nicht vorhanden. Deshalb ist es wichtig, dass die Lücken in der Warnkette schnell geschlossen werden. Dieser Teil der Aufarbeitung der Flutkatastrophe kann nicht warten, bis alle Häuser wieder stehen, sondern muss parallel verlaufen. Auch Wuppertal muss sich hier beteiligen und die dringend notwendigen Warnsirenen in der Kohlfurth und in Beyenburg installieren. Die Gelder stehen nun bereit.
Ganze Betriebe, Gastronomien und Werkstätten sind in der Flutkatastrophe komplett zerstört worden. Bei Besuchen der vergangenen Wochen konnte ich mir an vielen Stellen ein Bild der zerstörerischen Wucht der Fluten machen. Ich habe immer dafür geworben, dass diesen kleinen Betrieben besondere Beachtung geschenkt wird. Neben den wirtschaftlichen Hilfen wird die Insolvenzantragspflicht aufgehoben, damit die Unternehmen in den betroffenen Gebieten eine Chance haben, ihre Produktion oder ihre Läden wieder in Betrieb nehmen zu können. Nicht für alle wird der 31. Oktober als Stichtag ausreichen, eine weitere Verlängerung muss hier unbedingt geprüft werden. In der Bundestagssondersitzung am 25. August werden wir die Hilfsmaßnahmen final beschließen. Als Wuppertaler Bundestagsabgeordneter werde ich selbstverständlich vor Ort sein und die Maßnahmen in dieser Form unterstützen.